• Bewertungsmaßstab

      • Der Bewertungsmaßstab ist Grundlage zur Erteilung der Noten bei Leistungsbewertungen. Jedoch kann jede Lehrkraft nach seiner eigenen pädagogischen Verantwortung den Maßstab in einem gewissen Maße abändern.

        Für die Klassenstufe 5 bis 10 sind die Noten ohne Gewichtung von Bedeutung. Für die BLF-Prüfung selbst gilt ein gesonderter Bewertungsmaßstab, welcher durch das Land Thüringen bindend für alle Schulen jährlich herausgegeben wird.

        Im Bereich der Kursstufe 11 und 12 gilt grundsätzlich dieser Bewertungsmaßstab. Für die Abschlussprüfung Abitur und Seminarfacharbeit gilt ein gesonderter Bewertungsmaßstab, welcher durch das Land Thüringen bindend für alle Schulen jährlich herausgegeben wird.