Bewertungsmaßstab
Der Bewertungsmaßstab ist Grundlage zur Erteilung der Noten bei Leistungsbewertungen und wurde durch Beschluss der Lehrerkonferenz für die Schule festgelegt. Für einzelne Leistungsnachweise kann die unterrichtende Lehrkraft im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung (§ 34 Abs. 2 ThürSchulG) abweichende Bewertungskriterien festlegen.
Für die Klassenstufe 5 bis 10 sind die Noten ohne Gewichtung von Bedeutung. Für die BLF-Prüfung selbst gilt ein gesonderter Bewertungsmaßstab, welcher durch das Land Thüringen bindend für alle Schulen jährlich herausgegeben wird.
Im Bereich der Kursstufe 11 und 12 gilt grundsätzlich der unten verlinkte Bewertungsmaßstab. Für Klausuren gilt ein weiterer Maßstab. Für die Abiturprüfung und die Seminarfacharbeit gilt ein gesonderter Bewertungsmaßstab, welcher durch das Land Thüringen bindend für alle Schulen jährlich herausgegeben wird.