Edupage
Folgende Regelung gilt ab dem Schuljahr 24/25:
Erkrankte Schüler:
- Die Eltern sind verpflichtet, die Abwesenheiten in Edupage einzutragen. Der Eintrag der sogenannten Abwesenheitsnotiz genügt allein, da diese einem Elternteil eindeutig zugeordnet werden kann. Im Notfall ist eine telefonische Abmeldung des Schülers über das Sekretariat möglich.
- Die Bestätigung der Abwesenheitsnotiz erfolgt dann durch den Klassenleiter, dem stellvertretenden Klassenleite oder dem Sekretariat.
Schulische Veranstaltung
- Ist ein Schüler auf Grund einer schulischen Veranstaltung vom Unterricht durch die Schulleitung befreit worden, so trägt der Klassenleiter die entsprechende Abwesenheitsnotiz als eine Repräsentation ein. Damit wird die Abwesenheit nicht als fehlende Stunden bzw. als Fehltage für das Zeugnis gewertet.
Antrag auf Befreiung
- Einen Antrag auf Befreiung bis 3 Tage (nicht unmittelbar an den Ferien liegend) können die Eltern mit der Abwesenheitsnotiz beantragen. Der Klassenleiter muss dieser Befreiung zustimmen. Falls für die Befreiung ein schriftlicher Nachweis erwünscht ist, dann wird folgender Antrag gestellt: Antrag auf Beurlaubung von Schülern .
- Bei Zustimmung des Antrags ist folgenden zu beachten: Mir / Uns ist bekannt, dass die schulischen Folgen einer Beurlaubung allein zu Lasten meines / unseres Kindes gehen und keine Ansprüche daraus abgeleitet werden können. Ich / Wir werde(n) im Zusammenwirken mit der Schule dafür Sorge tragen, dass mein / unser Kind den versäumten Lehrstoff baldmöglichst nachholt. Ich / Wir versichere / versichern, dass der Anlass der Beurlaubung nicht in der unterrichtsfreien Zeit erledigt werden kann.
- Sind es mehr als 3 Tage oder liegen die Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien, so ist der nachfolgende Antrag schriftlich stellen: Antrag auf Beurlaubung von Schülern .
Wie eine Abwesenheitsnotiz für Ihr Kind erstellt wird, finden Sie unter folgendem Link:
App – Wie gebe ich eine Abwesenheitsnotiz für mein Kind ein?