Bewertungsmaßstab
Der Bewertungsmaßstab ist Grundlage zur Erteilung der Noten bei Leistungsbewertungen. Jedoch kann jede Lehrkraft nach seiner eigenen pädagogischen Verantwortung den Maßstab in einem gewissen Maße abändern.
Für die Klassenstufe 5 bis 10 sind die Noten ohne Gewichtung von Bedeutung. Für die BLF-Prüfung selbst gilt ein gesonderter Bewertungsmaßstab, welcher durch das Land Thüringen bindend für alle Schulen jährlich herausgegeben wird.
Im Bereich der Kursstufe 11 und 12 gilt grundsätzlich der unten verlinkte Bewertungsmaßstab. Für Kursarbeiten gilt ein weiterer Maßstab, welcher durch das Land festgelegt wurde (s.u.). Für die Abiturprüfung und die Seminarfacharbeit gilt ein gesonderter Bewertungsmaßstab, welcher durch das Land Thüringen bindend für alle Schulen jährlich herausgegeben wird.