Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte (Tablets) im Unterricht
- Die Nutzung mobiler Endgeräte (Tablets) im Unterricht wird erst ab der Klassenstufe 8 erlaubt.
- Voraussetzung für die Nutzung ist die Einbindung in das Mobile Device Management (MDM) der Schule bzw. der Stadt Gera.
- Mobile Endgeräte dürfen nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Über ihren Einsatz entscheidet die jeweils unterrichtende Lehrperson. Die Nutzungskontrolle muss für die Lehrperson jederzeit möglich sein.
- Die Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung aller datenschutz-, urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
- Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzung untersagt werden.
- Die Regelungen der Hausordnung gelten unberührt.
Beschluss der Lehrerkonferenz vom 30.07.2024