• Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
      • Albert Einstein
      • Nichts ist so beständig wie der Wandel.
      • Heraklit
    • Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte (Tablets) im Unterricht

       

      1. Die Nutzung mobiler Endgeräte (Tablets) im Unterricht wird erst ab der Klassenstufe 8 erlaubt.
      2. Voraussetzung für die Nutzung ist die Einbindung in das Mobile Device Management (MDM) der Schule bzw. der Stadt Gera.
      3. Mobile Endgeräte dürfen nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Über ihren Einsatz entscheidet die jeweils unterrichtende Lehrperson. Die Nutzungskontrolle muss für die Lehrperson jederzeit möglich sein.
      4. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung aller datenschutz-, urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
      5. Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzung untersagt werden.
      6. Die Regelungen der Hausordnung gelten unberührt.

       

      Beschluss der Lehrerkonferenz vom 30.07.2024