Übertritt auf das Gymnasium

      • Aufnahme in das Gymnasium

      • Die Thüringer Schulordnung beantwortet in Teil 9 im Dritten Abschnitt (ab §125) alle Fragen zum Übertritt auf das Gymnasium. Wichtig ist die Schulform und die Klassenstufe aus der ein Schüler wechseln möchte.

         

        Die aktuell besuchte Schule informiert die Schüler und die Eltern über die verschiedenen schulischen Bildungswege in Thüringen, das regionale Schulangebot sowie das Übertrittsverfahren. Für die Wahl der Schullaufbahn bieten die Schulen den Eltern eine Beratung an.§ 127 Information und Beratung
         

        Der Link zur: Thüringer Schulordnung

         

        Jedes Jahr im Februar findet ein Informationsabend für Eltern und Schüler statt.

        Ort und Zeit werden rechtzeitig auf dieser Seite bekanntgegeben. 

         

         

         

         

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